Corona-Aktionsleitfaden der Grundschule Oberelchingen und der Mittelschule Elchingen

 

Der Drei-Stufen-Plan gilt im Moment nicht! (Stand November 2020) Siehe dazu das "Hygienekonzept" unter dem Punkt "Atuell"

 

 

 

Grundlage: Drei-Stufen-Plan

 

Verhalten bei:

 

  • leichten Erkältungssymptomen
  • reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber
  • Verdachtsfällen
  • bestätigten Coronafällen
  • Einsatz von Alternativszenarien

 

Stand: 09.09.2020 

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1.   Grundlage: Drei-Stufen-Plan

 

Der Drei-Stufen-Plan orientiert sich am „Sieben-Tage-Inzidenzwert“ im Landkreis Neu-Ulm.

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner im Landkreis

  • Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans
  • Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände sowie Begegnungsflächen im Schulhaus für alle Grund- und Mittelschüler.
  • Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Ausnahme Mittelschule: 1.-2. Schulwoche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Klassenzimmer (Lehrer und Schüler) am Sitzplatz!

 

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 - 49 pro 100.000 Einwohner im Landkreis

  • In der Grundschulen muss in dieser Stufe im Unterricht keine Maske getragen werden.
  • Ab Jahrgangsstufe 5 ist die Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner im Landkreis

  • Ab Stufe 3 wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer wieder eingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen geteilt und die beiden Gruppen zeitlich befristet im täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanz-unterricht unterrichtet werden.
  • Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen

Wichtig:

Die bei den einzelnen Stufen genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die genannten Veränderungen aus, sondern sind als Orientierungshilfe für die Gesund-heitsämter gedacht, die über die jeweiligen Stufen in Abstimmung mit der Schulauf-sicht entscheiden.

Eine vollständige Schulschließung ist dabei nicht vorgesehen, aber möglich.

 

2.  Leichte Erkältungssymptome

 

Treten bei Schüler/innen leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten auf, gilt folgendes:

  • Grundschüler dürfen die Schule bei Stufe 1 und 2 mit leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber
  • Mittelschüler müssen bei Stufe 1 und 2 mit leichten Erkältungssymptomen zunächst zuhause bleiben. Verschlimmern sich die Symptome nach 24 Stunden nicht und ist insbesondere kein Fieber hinzugekommen, ist ein Schulbesuch möglich.

Wichtig:

  • Eltern sollen Schüler/innen mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause lassen und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen.

 

 

3. Schüler/innen in reduziertem Allgemeinzustand

Bei kranken Schüler/innen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall gilt folgendes:

  • Sie dürfen nicht in die Schule kommen.
  • In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung.
  • Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden
  • Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

 

 4.  Verdachtsfälle

 

Einzelne Corona-Verdachtsfälle bzw. bestätigte Corona-Fälle innerhalb einer Klasse bzw. innerhalb einer Schule (Maßstab Einzelschule):

  • zeitlich befristete Einstellung des Präsenzunterrichts bei Verdachtsfällen in der/den betreffenden Klasse/n, ggf. auch an der gesamten Schule, bis das Testergebnis vorliegt
  • Umstellung der Klasse/Lerngruppe, u. U. auch der gesamten Schule auf Distanzunterricht
  • rasche Testung der Betroffenen

 

 

5.  Bestätigte Coronafälle

 

Reguläres Vorgehen in allen Klassen außer bei Abschlussklassen während der Prüfungsphase

  • Tritt ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen sowie eine Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse werden am Tag 1 nach Ermittlung sowie am Tag 5 bis 7 nach Erstexposition auf SARS-CoV-2 getestet.
  • Ob Lehrkräfte getestet werden, entscheidet das Gesundheitsamt je nach Einzelfall.
  • Sofern durch das Gesundheitsamt nicht anders angeordnet, kann im Anschluss an die vierzehntägige Quarantäne der reguläre Unterricht wiederaufgenommen werden.

Vorgehen in einer Abschlussklasse während der Prüfungsphase

  • Tritt während der Prüfungsphase ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin oder einem Schüler oder einer Lehrkraft auf, so wird die gesamte Klasse bzw. der gesamte Abschlussjahrgang getestet.
  • Alle Schülerinnen und Schüler dürfen, auch ohne vorliegendes Testergebnis, die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrechen.

Vorgehen bei Lehrkräften

Positiv auf SARS-CoV-19 getestete Lehrkräfte haben genauso wie betroffene Schü- lerinnen und Schüler den Anordnungen des Gesundheitsamts Folge zu leisten. Sie müssen sich in Quarantäne begeben und dürfen keinen Unterricht halten. Inwieweit Schülerinnen und Schüler oder weitere Lehrkräfte eine vierzehntätige Quarantäne einhalten müssen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt je nach Einzelfall.

 

 

 6.  Unterricht unter Regelbedingungen

Pädagogisch-didaktische Maßnahmen bei Durchführung des Regelbetriebes an der GS Oberelchingen

  • Gestaltung einer sensiblen Anfangsphase für Schulanfängerinnen und Schul-anfänger ebenso für die Klassen 2-4.
  • Lernstandsfeststellung in den Fächern Deutsch und Mathematik zu Beginn des Schuljahres 2020/2021.
  • Zeitfenster von 12 Wochen zur Sicherung, Übung und Vertiefung von Inhalten.
  • Brückenangebote: Klassen- und jahrgangsübergreifend als Ergänzung zum regulären Unterrichtsangebot:
  • grundsätzlich freiwillig jedoch auf dringende Empfehlung, ab erster Unter-richtswoche bis zu den Herbstferien,
  • Inhalte: Festigung grundlegender Kompetenzen in Deutsch und Mathematik,
  • Personal: Beratungslehrkräfte, Förderlehrkräfte, nicht eingesetzte Lehrkräfte der Mobilen Reserve
  • digitale Angebote durch Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können

 

Pädagogisch-didaktische Maßnahmen bei Durchführung des Regelbetriebes an der MS Elchingen

  • möglichst konstante Klassen- und Gruppenbildung
  • Phase des Ankommens, insbesondere bei neu gebildeten Klassen gewähren
  • Lernstandsfeststellung in den Fächern Deutsch und Mathematik zu Beginn des Schuljahres 2020/2021.
  • Jahrgangsstufenarbeiten in Klasse 6 und 8 im September sind freiwillig und unbenotet
  • Erhalt der Dokumentationsbögen zu den behandelten Unterrichtsinhalten in den Fächern Deutsch und Mathe der Lehrkräfte aus den Grundschulen
  • Aufarbeitung von Lernrückständen insbesondere auch unter Verwendung der aktuellen Webseite „Lernen zuhause“ (www.lernenzuhause.bayern.de)
  • Brückenangebote für Schülerinnen und Schüler des M-Zugs, die auf Probe bzw. durch Notenausgleich vorgerückt sind oder das Klassenziel nur knapp erreicht haben und Schülerinnen und Schüler, die beim Lernen zuhause nicht gut erreicht werden konnten oder die Lernangebote nicht ausreichend genutzt haben.
  • Berufsorientierungsmaßnahmen sind möglich.

 

 

 7.  Einsatz von Alternativszenarien

 

Der Rahmenplan bei einem Wechselbetrieb zwischen Distanz- und Präsenzunterricht und bei reinem Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht.

  • Die Fächer der Stundentafel werden grundsätzlich auch im Distanzunterricht unterrichtet.
  • Ist ein Fach an einem Tag im Stundenplan für den Präsenzunterricht vorge-sehen, soll es an diesem Tag auch im Distanzunterricht in Erscheinung treten. 
  • Sowohl im reinen Distanzunterricht als auch bei einem Wechselbetrieb zwischen Distanz- und Präsenzunterricht ist es notwendig, dass die Lehrkräfte die Arbeitsaufträge hinsichtlich der Fächer und Bearbeitungszeiten koordinieren (Aufgabe der Klassenleitung) und geeignete Werkzeuge für die Vermittlung der Inhalte definieren.

 

Wichtig:

  • Schüler/innen sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (BayEUG Art.56).
  • Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.